FlottRechnung
Rechnung schreiben in 2 Minuten – ohne Anmeldung

Rechnung online schreiben. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Erstelle eine rechtssichere Rechnung mit allen Pflichtangaben nach §14 UStG – inklusive Kleinunternehmer-Regelung (§19 UStG). Deine Daten verlassen deinen Browser nicht.

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Preise verstehen sich als Nettopreise, USt wird aufgeschlagen.

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Pflichtangaben-Check

  • Vollständiger Name & Anschrift des Ausstellers
  • Name & Anschrift des Empfängers
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum
  • Leistungsdatum oder -zeitraum
  • Mindestens eine Position mit Preis

Das PDF wird direkt in deinem Browser erzeugt. Es werden keine Daten an einen Server übertragen.

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Häufige Fragen

Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung enthalten?

Nach §14 UStG: vollständiger Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungszeitpunkt, Entgelt und Steuersatz bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung. Unser Pflichtangaben-Check prüft das automatisch.

Was muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung stehen?

Kleinunternehmer nach §19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen muss ein Hinweis auf die Rechnung, z. B.: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Dieses Tool fügt den Hinweis automatisch ein, wenn du die Kleinunternehmer-Option aktivierst.

Ist dieses Tool wirklich kostenlos?

Ja, vollständig. Es gibt keine versteckten Kosten, kein Wasserzeichen und keine Anmeldung. Wir finanzieren die Seite über Empfehlungslinks zu Buchhaltungssoftware.

Was passiert mit meinen Daten?

Nichts – sie verlassen deinen Browser nicht. Die Rechnung wird lokal auf deinem Gerät erzeugt. Deine Absenderdaten werden nur in deinem eigenen Browser gespeichert (localStorage), damit du sie beim nächsten Mal nicht neu eingeben musst.

Erfüllt das PDF die E-Rechnungspflicht?

Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung im Sinne der seit 2025 geltenden Regeln für den B2B-Bereich. Für Rechnungen an Privatkunden und in vielen Übergangsfällen ist ein PDF weiterhin zulässig. Wenn du strukturierte E-Rechnungen (XRechnung/ZUGFeRD) brauchst, empfehlen wir eine Buchhaltungssoftware.