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Pflichtangaben auf der Rechnung nach § 14 UStG: Checkliste mit Muster

Aktualisiert: September 2026 · Lesezeit: ca. 5 Minuten

Fehlt auf einer Rechnung eine Pflichtangabe, kann das teuer werden – vor allem für deinen Geschäftskunden, der dann keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Die Folge: Rückfragen, Korrekturrechnungen, verzögerte Zahlung. Diese Checkliste zeigt alle Pflichtangaben nach §14 Abs. 4 UStG.

Die 10 Pflichtangaben im Überblick

Nicht Pflicht (aber oft geglaubt): Unterschrift, Stempel, Bankverbindung und Zahlungsziel sind keine Pflichtangaben. IBAN und Zahlungsziel gehören trotzdem auf jede Rechnung – sonst kann und wird niemand pünktlich zahlen.

Muster: Rechnung mit allen Pflichtangaben

So sieht eine vollständige Rechnung eines regelbesteuerten Unternehmers aus. Die Ziffern in Klammern entsprechen der Checkliste oben:

Müller Webdesign · Hauptstraße 12 · 71634 Ludwigsburg (1) Bäckerei Groß GmbH Marktplatz 3 74321 Bietigheim-Bissingen (2) Rechnung Nr. 2026-042 (5) Rechnungsdatum: 21.09.2026 (4) · Leistungszeitraum: August 2026 (7) 1 × Webdesign Startseite, responsives Layout (6) — 1.250,00 € 2 × Fachbuch „Gutes Webdesign“ (6) — 79,80 € Nettobetrag 19 %: 1.250,00 € · zzgl. 19 % USt: 237,50 € (8, 9) Nettobetrag 7 %: 79,80 € · zzgl. 7 % USt: 5,59 € (8, 9) Rechnungsbetrag: 1.572,89 € Zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen. IBAN: DE00 0000 0000 0000 0000 00 · Steuernummer: 71/234/56789 (3)

Angabe (10) fehlt im Muster bewusst: Sie ist nur in Sonderfällen nötig, etwa bei einer Gutschrift oder bei Reverse Charge.

Pflichtangaben für Kleinunternehmer (§ 34a UStDV)

Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, darf seit 2025 eine vereinfachte Rechnung schreiben. Sie muss nur enthalten:

Rechnungsnummer und Leistungsdatum sind für Kleinunternehmer also keine Pflicht mehr, aber weiterhin empfehlenswert. Die passende Formulierung zum Kopieren und ein Muster findest du im Ratgeber Kleinunternehmer-Rechnung.

Vereinfachung: Kleinbetragsrechnungen bis 250 €

Für Rechnungen bis 250 € brutto (§33 UStDV) gelten reduzierte Anforderungen. Es genügen:

Pflicht bei KleinbetragsrechnungNicht nötig
Name und Anschrift des AusstellersEmpfänger-Anschrift
AusstellungsdatumRechnungsnummer
Menge und Art der LeistungSteuernummer
BruttobetragLeistungszeitpunkt
Steuersatz (oder Hinweis auf Befreiung)Netto/Steuer-Aufschlüsselung

Was passiert bei fehlenden Angaben?

Für dich selbst ist eine unvollständige Rechnung selten direkt strafbar – aber dein Geschäftskunde verliert den Vorsteuerabzug und wird die Rechnung zurückweisen. Das kostet Zeit und wirkt unprofessionell. Bei systematischen Mängeln kann das Finanzamt zudem die Ordnungsmäßigkeit deiner Buchführung anzweifeln. Die Lösung ist simpel: einmal sauber aufsetzen, dann passt jede folgende Rechnung.

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Häufige Fragen

Welche Pflichtangaben gelten für Kleinunternehmer?

Seit 2025 reicht für Kleinunternehmer eine vereinfachte Rechnung nach § 34a UStDV: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung sowie das Entgelt mit einem Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer. Rechnungsnummer und Leistungsdatum sind dort keine Pflicht mehr.

Gibt es ein Muster für eine Rechnung mit allen Pflichtangaben?

Ja, auf dieser Seite steht ein vollständiges Muster, in dem jede Pflichtangabe mit ihrer Nummer aus der Checkliste markiert ist. Mit unserem kostenlosen Generator erstellst du so eine Rechnung in wenigen Minuten als PDF.

Muss die Rechnung das Wort „Rechnung" enthalten?

Es ist keine ausdrückliche Pflichtangabe, aber dringend üblich – das Dokument muss eindeutig als Abrechnung erkennbar sein. Bei Gutschriften ist die Bezeichnung „Gutschrift" dagegen vorgeschrieben.

Wie lange müssen Rechnungen aufbewahrt werden?

8 Jahre (seit 2025, vorher 10). Das gilt für Ausgangs- und Eingangsrechnungen, digital oder auf Papier.

Kann ich eine fehlerhafte Rechnung einfach neu schreiben?

Ist die Rechnung schon beim Kunden, korrigierst du sie förmlich: entweder per Berichtigungsdokument mit Bezug auf die Originalrechnung oder per Storno plus neuer Rechnung mit neuer Nummer.

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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026.

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