Pflichtangaben auf Rechnungen nach §14 UStG: Die komplette Checkliste
Fehlt auf einer Rechnung eine Pflichtangabe, kann das teuer werden – vor allem für deinen Geschäftskunden, der dann keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Die Folge: Rückfragen, Korrekturrechnungen, verzögerte Zahlung. Diese Checkliste zeigt alle Pflichtangaben nach §14 Abs. 4 UStG.
Die 10 Pflichtangaben im Überblick
- 1. Vollständiger Name und Anschrift des AusstellersDein Name bzw. Firmenname mit ladungsfähiger Adresse.
- 2. Vollständiger Name und Anschrift des EmpfängersAuch bei Privatkunden: Name und Adresse gehören auf die Rechnung.
- 3. Steuernummer oder USt-IdNr.Eine von beiden reicht. Bei B2B-Geschäften ins EU-Ausland: USt-IdNr. beider Parteien.
- 4. AusstellungsdatumDas Datum, an dem du die Rechnung schreibst.
- 5. Fortlaufende RechnungsnummerEinmalig und nachvollziehbar. Format frei wählbar.
- 6. Menge und Art der LeistungHandelsübliche Bezeichnung – „Dienstleistung" allein ist zu ungenau. Besser: „8 Std. Webdesign, Startseite".
- 7. Zeitpunkt der LeistungLiefer- oder Leistungsdatum bzw. -zeitraum. Der Kalendermonat genügt.
- 8. Entgelt, nach Steuersätzen aufgeschlüsseltNettobeträge, ggf. getrennt nach 19 % und 7 %. Vereinbarte Rabatte oder Skonti angeben.
- 9. Steuersatz und SteuerbetragOder bei Steuerbefreiung: ein Hinweis darauf (z. B. §19 UStG für Kleinunternehmer).
- 10. Ggf. besondere HinweiseEtwa bei Gutschriften das Wort „Gutschrift", bei Bauleistungen an Unternehmer der Hinweis auf §13b UStG (Reverse-Charge), bei Leistungen an Privatgrundstücke der Hinweis auf die 2-jährige Aufbewahrungspflicht des Kunden.
Vereinfachung: Kleinbetragsrechnungen bis 250 €
Für Rechnungen bis 250 € brutto (§33 UStDV) gelten reduzierte Anforderungen. Es genügen:
| Pflicht bei Kleinbetragsrechnung | Nicht nötig |
|---|---|
| Name und Anschrift des Ausstellers | Empfänger-Anschrift |
| Ausstellungsdatum | Rechnungsnummer |
| Menge und Art der Leistung | Steuernummer |
| Bruttobetrag | Leistungszeitpunkt |
| Steuersatz (oder Hinweis auf Befreiung) | Netto/Steuer-Aufschlüsselung |
Was passiert bei fehlenden Angaben?
Für dich selbst ist eine unvollständige Rechnung selten direkt strafbar – aber dein Geschäftskunde verliert den Vorsteuerabzug und wird die Rechnung zurückweisen. Das kostet Zeit und wirkt unprofessionell. Bei systematischen Mängeln kann das Finanzamt zudem die Ordnungsmäßigkeit deiner Buchführung anzweifeln. Die Lösung ist simpel: einmal sauber aufsetzen, dann passt jede folgende Rechnung.
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Zum RechnungsgeneratorHäufige Fragen
Muss die Rechnung das Wort „Rechnung" enthalten?
Es ist keine ausdrückliche Pflichtangabe, aber dringend üblich – das Dokument muss eindeutig als Abrechnung erkennbar sein. Bei Gutschriften ist die Bezeichnung „Gutschrift" dagegen vorgeschrieben.
Wie lange müssen Rechnungen aufbewahrt werden?
8 Jahre (seit 2025, vorher 10). Das gilt für Ausgangs- und Eingangsrechnungen, digital oder auf Papier.
Kann ich eine fehlerhafte Rechnung einfach neu schreiben?
Ist die Rechnung schon beim Kunden, korrigierst du sie förmlich: entweder per Berichtigungsdokument mit Bezug auf die Originalrechnung oder per Storno plus neuer Rechnung mit neuer Nummer.
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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand August 2026.