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Rechnungsnummer: Vorgaben, erlaubte Formate & Lücken erklärt

Aktualisiert: August 2026 · Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die Rechnungsnummer ist Pflichtangabe auf jeder Rechnung (§14 Abs. 4 UStG) – und gleichzeitig eines der Themen mit den meisten Mythen. Muss sie bei 1 anfangen? Sind Lücken verboten? Sieht der Kunde, wie viele Rechnungen ich schreibe? Hier die Antworten.

Was das Gesetz wirklich verlangt

Das Umsatzsteuergesetz stellt genau zwei Anforderungen:

Alles andere – Format, Startwert, Buchstaben, Trennzeichen, Anzahl der Nummernkreise – ist deine freie Entscheidung.

Bewährte Formate

FormatBeispielGeeignet für
Jahr + laufende Nummer2026-001Der Standard – übersichtlich, jedes Jahr neuer Kreis
Präfix + NummerRE-1047Wenn du auch Angebote (AN-…) und Gutschriften (GS-…) nummerierst
Jahr + Monat + Nummer2026-08-03Viele Rechnungen pro Monat
Kundenkreis + NummerK102-2026-01Stammkunden mit vielen Einzelrechnungen

Muss ich bei 1 anfangen?

Nein. Der Startwert ist frei. Ein beliebter Kniff bei Gründern: Starte bei 2026-100 statt 2026-001. So sieht dein erster Kunde nicht, dass er dein erster Kunde ist. Das ist völlig legal – entscheidend ist nur, dass es ab dem Startwert fortlaufend weitergeht.

Sind Lücken erlaubt?

Die kurze Antwort: Kleine, erklärbare Lücken sind unproblematisch. Typische Gründe:

Wichtig ist, dass du bei einer Betriebsprüfung erklären kannst, warum eine Nummer fehlt. Praxis-Tipp: Storno-Rechnungen nicht löschen, sondern als storniert markieren und aufbewahren – dann gibt es gar keine echte Lücke.

Häufige Fehler

1. Nummer doppelt vergeben

Der schwerwiegendste Fehler. Zwei Rechnungen mit derselben Nummer wirken wie Manipulation. Führe eine simple Liste (Tabelle reicht), welche Nummer du zuletzt vergeben hast.

2. Wild springende Nummern

2026-001, dann 2026-047, dann 2026-012 – das ist nicht mehr „fortlaufend" und fällt bei jeder Prüfung auf.

3. Nummer nachträglich ändern

Eine einmal versendete Rechnung behält ihre Nummer. Bei Fehlern: Stornorechnung schreiben und neue Rechnung mit neuer Nummer erstellen.

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Häufige Fragen

Darf ich pro Jahr neu bei 001 anfangen?

Ja – solange das Jahr Teil der Nummer ist (2025-001, 2026-001), ist jede Nummer weiterhin einmalig.

Brauchen Kleinbetragsrechnungen unter 250 € eine Nummer?

Nein, bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto ist die Rechnungsnummer keine Pflichtangabe. Empfehlenswert ist sie trotzdem – für deine eigene Übersicht.

Sieht das Finanzamt meine Umsätze an der Nummer?

Indirekt ja: Bei einer Prüfung lässt die Spanne zwischen erster und letzter Nummer eines Jahres Rückschlüsse auf die Rechnungsanzahl zu. Genau deshalb müssen die Nummern lückenlos erklärbar sein.

Schluss mit manueller Nummerierung?
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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand August 2026.