E-Rechnungspflicht 2026: Wer muss, wer nicht – alle Fristen bis 2028
Seit 2025 wird die E-Rechnung im deutschen B2B-Geschäft schrittweise Pflicht – und kaum ein Thema wird so oft missverstanden. Die wichtigste Klarstellung vorweg: Ein PDF ist keine E-Rechnung. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Format nach der Norm EN 16931 – in der Praxis XRechnung (reine XML-Datei) oder ZUGFeRD (PDF mit eingebetteten XML-Daten).
Der Zeitplan im Überblick
- Seit 2025Empfangspflicht für alle. Jedes Unternehmen – auch Kleinunternehmer und Freiberufler – muss E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und archivieren können. Ein E-Mail-Postfach reicht dafür aus.
- 2026Übergangsphase (aktuell). PDF- und Papierrechnungen dürfen im B2B noch versendet werden – allerdings nur mit Zustimmung des Empfängers. Verlangt dein Geschäftskunde eine E-Rechnung, musst du liefern.
- Ab 2027Versandpflicht für Größere. Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen im B2B ausschließlich E-Rechnungen ausstellen. Kleinere dürfen weiterhin PDF/Papier nutzen.
- Ab 2028Versandpflicht für (fast) alle. Die E-Rechnung wird im inländischen B2B zum Regelfall – unabhängig vom Umsatz. Wichtige Ausnahme: Kleinunternehmer nach §19 UStG bleiben von der Ausstellungspflicht befreit.
Wer ist ausgenommen?
Keine E-Rechnung ausstellen musst du für:
- Rechnungen an Privatkunden (B2C) – die Pflicht gilt nur zwischen Unternehmen
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto
- Fahrausweise
- Bestimmte steuerfreie Umsätze nach §4 UStG
- Als Kleinunternehmer nach §19 UStG: Du bist dauerhaft von der Ausstellungspflicht befreit (§34a UStDV) und darfst weiterhin einfache Rechnungen wie PDFs versenden – auch über 2028 hinaus
Was heißt das konkret für dich?
| Du bist… | Das gilt für dich 2026 |
|---|---|
| Kleinunternehmer (§19 UStG) | PDF-Rechnungen weiterhin erlaubt, dauerhaft. Empfang von E-Rechnungen sicherstellen. |
| Regelbesteuert, unter 800.000 € Umsatz | PDF mit Zustimmung des Empfängers noch bis Ende 2027 möglich. Ab 2028: E-Rechnung Pflicht im B2B. |
| Regelbesteuert, über 800.000 € Umsatz | Ab 1.1.2027 nur noch E-Rechnungen im B2B. Jetzt umstellen. |
| Nur Privatkunden (B2C) | Keine Ausstellungspflicht – PDF und Papier bleiben dauerhaft zulässig. |
Wie erstelle ich eine echte E-Rechnung?
Für gelegentliche Rechnungen gibt es kostenlose XRechnungs-Generatoren der Verwaltung (z. B. für Rechnungen an Behörden). Wer regelmäßig E-Rechnungen schreiben muss, kommt um Buchhaltungssoftware kaum herum – dort entstehen XRechnung und ZUGFeRD auf Knopfdruck, inklusive Archivierung.
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Zum RechnungsgeneratorHäufige Fragen
Reicht ein PDF mit Zustimmung des Kunden?
2026 ja – die Zustimmung kann auch stillschweigend erfolgen, etwa wenn der Kunde das PDF widerspruchslos bezahlt. Ab 2027/2028 greifen die oben genannten Pflichten.
Wie archiviere ich E-Rechnungen richtig?
Die XML-Datei muss im Originalformat, unveränderbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden – 8 Jahre. Nur den Ausdruck abzuheften reicht nicht.
Was passiert bei Verstößen?
Eine nicht ordnungsgemäße Rechnung kann beim Kunden den Vorsteuerabzug gefährden – der wird sich wehren. Zudem drohen bei Verstößen gegen Aufbewahrungspflichten Bußgelder.
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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Übergangsregeln können sich ändern – maßgeblich sind die aktuellen BMF-Schreiben. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand August 2026.